Die Rumänen in Kroatien

© Emil Rațiu

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[Ursprung: FUEN now Actuel / UFCE Actuel / FUEV Aktuell]

On microphone: Emil Rațiu (Asociația culturale lu istro-rumeni 'Andrei Glavina' Am 18 Februar 1994 wurde in Bukarest ein Freundschafts- und Zusammenarbeitsvertrag zwischen Rumänien und der kroatischen Republik unterzeichnet, der die Unterstützung der Minderheiten beider Länder durch die Vertragspartner vorsah.

Dieser bereits seit September 1994 durch das rumänische Parlament ratifizierte Vertrag hat bisher keine Anwendung für die Rumänen Kroatiens gefunden, die als ethnisch-linguistische Minderheitengruppe im Hoheitsgebiet Kroatiens weder rechtliche Anerkennung genießen noch eine kulturelle Einrichtung - Kirche, Schule - in ihrer Sprache besitzen.

Die Schule der Istrien-Rumänen hat ihren Betrieb bereits 1925, mit dem Tod ihres großen Vorbildes Andrej Glawina, eingestellt, und die beiden jungen Rumänen, die 1935 von ihrer Volksgruppe nach Rumänien gesandt worden waren, um dort ihr Studium als Lehrer zu absolvieren, sind nicht mehr in ihre Heimat zurückgekehrt; der Krieg und das inzwischen in Jugoslawien herrschende kommunistische Regime haben sie daran gehindert.

Der Selbstverwaltung der Istrien-Rumänen – der istrianisch-rumänischen Gemeinde von Valdarsa – machte 1943 die Errichtung der kommunitischen Verwaltung von Tito ein Ende, die ihr keinerlei Rechte zugestanden hat. Die Geschwindigkeit des Prozesses des beschleunigten ethnischen Verschwindens über die Assimilierung durch die kroatische Bevölkerung nimmt auch heute weiter zu, denn in einer Zeit der Massenschulpflicht und der Massenmedien in der Sprache der Mehrheitsbevölkerung ist ein Überleben für eine kleine Volksgruppe ohne Schule und ohne Massenkommunikationsmittel in ihrer Muttersprache nicht möglich.

Aus diesem Grund wenden wir uns an die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen - die die Aufgabe hat sich unter anderem für die kleinen - durch mangelnde Gesetze geschützten Minderheiten einzusetzen - und beantragen auch zugunsten der Istrien-Rumänen die Anwendung der internationalen und nationalen Schutzgesetze für die Minderheiten und kleinen Volksgruppen. Wir zitieren ausdrücklich die Dokumente der Organisation für die Kooperation und die Sicherheit in Europa, das Europäische Statut für die Regional – oder Minderheitensprachen vom 05 November 1992, das Rahmenabkommen für die Minderheiten in Europa von 1995 und die bilateralen Vereinbarungen und Verträge, wie den rumänisch-kroatischen Zusammenarbeits- und Freundschaftsvertrag vom 18.02.1994 und das am 19.05.1993 unterzeichnete "Agreement on cooperation in the fields of education, culture and science between the Government of Romania and the Government of the Republic of Croatia," Art.2 d, Art. 4 und Art. 15.

All diese Vereinbarungen und Verträge sehen den Unterricht der eigenen Sprache in den Schulen vor und werden seit langer Zeit in Rumänien zugunsten der kleinen kroatischen Minderheit (ca. 3000 Personen) nicht aber zugunsten der Istrien-Rumänen angewandt (1000 Personen ungefähr, die sich als solche anläßlich der Volkszählung von 1991 erklärt haben, bei denen es sich aber in Wirklichkeit um eine größere Anzahl handelt) und auch nicht zugunsten der Rumänen des Mura- und des Drava-Tals, die zahlreicher sind, und die sich 1995 rechtlich zu einem nationalen verband mit Sitz in Pribislavec zusammengeschlossen haben.

Wir wenden uns deshalb an die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen, damit dies gemäß Art. 3 ihrer Satzung Kontakt mit der kroatischen und der rumänischen Regierung zwecks Anwendung der bilateralen Gesetze und Vereinbarungen bezugnehmend auf die Minderheiten auch zugunsten der Rumänen von Kroatien aufnimmt und auch die internationalen Organisationen auffordert, sich für den Schutz dieser letzteren einzusetzen: den Europarat, den eigens dafür geschaffenen Ausschuß des Europarates für den Schutz der nationalen Minderheiten, den Kultur- und Erziehungsausschuß des Europarates, das mit dem Schutz der Minderheiten beauftragte Hochkommissariat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Den Haag, den Ausschuß für Rechtsangelegenheiten und Bürgerrechte beim Europäischen Parlament und alle anderen Organe, die am Geschick der nationalen Minderheiten interessiert sind.


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Created: Saturday, May 14, 2022; Last updated:Tuesday March 28, 2023
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